Vinyl-Asbest-Platten (Floorflex-Platten) – Entsorgung nach BGI 664

Neu nach DGUV Information 201-012 / vormals BGI 664

Organisation

Vor der Aufnahme der Arbeitstätigkeit muss ein sachkundiger Verantwortlicher benannt werden. Dieser hat einen behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialen nach TGRS 519 absolviert. An die zuständige Aufsichtsstelle für Arbeitsschutz muss eine rechtzeitig einmalige unternehmensbezogene Anzeige erfolgen, bevor die Arbeiten beginnen. Der sachkundige Verantwortliche erstellt eine Betriebsanweisung und weist die beteiligten Arbeitnehmer ein.

Arbeitsvorbereitung

Arbeitsgeräte werden vor dem Beginn der Tätigkeiten bereitgestellt. Dazu gehören bei der Entsorgung von asbesthaltigen Fußbodenplatten mit Kleber diese Gerätschaften:

  • Folien zum Abdecken
  • Scheren
  • Klebeband
  • Handspachtel
  • Haftdispersion
  • Entspanntes Wasser
  • Reinigungsmittel und -tücher
  • Schilder für Zutrittsverbot
  • Atemschutzmaske mind. P2
  • Nach TRGS 519 geeigneter Staubsauger K1 bzw. entsprechend als Asbestsauger ausgewiesen
  • Entsorgungsbehälter (staubdicht und mit Kennzeichnung Asbest)

Durchführung der Arbeiten

Bevor die eigentliche Entfernung des Asbestes beginnt, muss der betroffene Raum von allen beweglichen Elementen wie Wandbildern, Möbeln, Teppichen, Gardinen und Jalousien befreit werden. Diese werden entfernt und außerhalb gelagert. Gegenstände, die sich nicht aus dem Raum bewegen lassen, werden sorgfältig abgedeckt und abgeklebt. Das sind z.B. Heizkörper und Rohre.

Fenster und Türen müssen geschlossen werden und ein Warnschild auf das Zutrittsverbot hinweisen.

Nun wird der Boden in kleinen Abschnitten befeuchtet. Dort werden die Platten möglichst bruchfrei mit dem Handspachtel abgehoben. Während des Abhebens wird die Platte untersprüht. Stripper oder Schaber dürfen nicht verwendet werden.

Die abgehobenen Platten werden in einem Abfallbehälter abgelegt. Hierbei soll ein noch gut tragbares Gewicht nicht überschritten werden.

Anhaftende Belagreste werden mit dem Handspachtel abgestoßen und lose Reste aufgesaugt. Das verwendete Werkzeug wird mit einem feuchten Lappen gereinigt und dieser mit in den Abfallsack gegeben. Das Werkzeug wird anschließend im Freien nochmals mit Wasser gereinigt.

Abfallsäcke müssen staubdicht verschlossen werden und in gekennzeichneten Transportbehältern gelagert werden.

Der von den Asbestplatten befreite Boden wird nun mit dem geeigneten Staubsauger abgesaugt und alle anderen Flächen ebenfalls. Gegebenenfalls werden diese auch feucht abgewischt. Nun wird der Boden noch mit der Haftdispersion behandelt, um Restfasern zu binden.

Asbest Entsorgung

Asbesthaltiger Abfall darf nicht geschüttelt, geworfen oder zerkleinert werden. Die Transportbehälter erfordern eine Kennzeichnung auf Asbest und müssen vor dem Zugriff Dritter gesichert sein. Die Abfuhr erfolgt dann gemäß den Anforderungen des Merkblattes „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Für überwiegend anorganische und fest gebundene asbesthaltige Abfälle wie Floor-Flex-Platten ist die Entsorgung auf Mono-Deponien vorgesehen.

Äußerlich mit Asbestfasern kontaminierte Gegenstände wie Möbel oder Bauteile gelten nach sorgfältiger Reinigung nicht als asbesthaltig

Störungen

Treten Störungen während des geprüften Verfahrens für die Entsorgung nach BGI 664 auf, wird die Arbeit unterbrochen und der sachkundige Verantwortliche entscheidet über das Weiterverfahren.