Asbestprüfung

Asbest in Immobilien ist ein kritisches Thema. Entweder denken Immobilienbesitzer oder Vermieter von Gebäuden überhaupt nicht an eine mögliche Belastung. Oder sie schieben den Gedanken daran beiseite.

Dabei wurde dieser Baustoff bis zu seinem deutschlandweiten Verbot 1993 nahezu für alle Produkte verwendet, für welche die Beschaffenheit und die Eigenschaften geeignet waren. Wurde das Gebäude oder die Wohnung vor diesem Zeitpunkt erbaut oder weist Um- oder Anbauten aus der Zeit davor auf, ist eine Asbestbelastung wahrscheinlich. Gern wird asbesthaltiger Fußbodenbelag wie Cushion Vinyl oder Floor-Flex Fliesen auch nur in kleinen Einfamilienhäusern vermutet. Aber auch Mehrfamilienhäuser und gerade große Mehrzweckgebäude wie Schulen oder Bürgerämter wurden mit diesem sehr langlebigen, grauen Floor-Flex Platten ausgestattet.

Deshalb gibt es viele gute Gründe, die für eine vorbeugende Asbestprüfung des Fußbodens sprechen.

  1. Asbesthaltiger Fußbodenbelag wie die harten Floor-Flex Fliesen sind langlebig. Erst mit zunehmenden Abnutzungserscheinungen oder Beschädigungen steigt die Gesundheitsgefahr. Eine rechtzeitige Feststellung von vorhandenem Asbest kann stattfinden, lange bevor sie akut ist. So ist genug Zeit für die Planung und Finanzierung von Rückbaumaßnahmen. Und diese können zur Kostenoptimierung mit künftigen Umbau- oder Sanierungsarbeiten zusammengelegt werden.
  2. Eine erfolgte Asbest-Prüfung bietet beim Verkauf von Immobilien Sicherheit für den Verkäufer. Es ist im Zusammenhang mit unentdecktem Asbest schon zu unangenehmen finanziellen Spätfolgen gekommen. Das könnten die Verpflichtung zur Kostenübernahme oder -beteiligung einer späteren Asbestsanierung sein, ohne, dass der Verkäufer daraus irgendeinen Selbstnutzen ziehen kann. Zum Beispiel im Falle einer Feststellung von Asbest nach dem Verkauf und der dann durchgeführten Sanierung durch den Käufer.
  3. Viele Immobilien sind mit der eigenen Familie selbstgenutzt. Der eigenen Gesundheit und der der Lieben zuliebe sollte die Prüfung auf Bauschadstoffe wie Asbest in einer eigengenutzten Wohnung wert sein.
  4. Sind die Immobilien vermietet, muss sich der Vermieter seiner Pflichten bewusst sein. Seine Mieter haben ein Anrecht auf Auskunft über gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Asbest. Daraus muss nicht zwingend ein Sanierungszwang oder -anspruch entstehen! Und natürlich sollte sich jeder Vermieter in der Pflicht sehen, die Gesundheit seiner Mieter nicht mit einer unentdeckten Schadstoffbelastung zu gefährden.